LG Hannover: Immo-Anzeige muss Art des Heizungsträgers enthaltenAutor: Dr. Peter Schotthöfer
Eine Maklerfirma hatte in Zeitungen für ein Einfamilienhaus inseriert. Angaben über die Art des Heizungsträgers und den Energieausweis
fanden sich allerdings nicht in der Anzeige. Das LG Hannover verurteilte den Makler wegen wettbewerbswidriger Werbung. Dem Verbraucher würden so wesentliche Informationen vorenthalten, die er für
seine Entscheidung benötigt. Dass die Mitarbeiter des Maklers bei der Besichtigung ihrerseits den Auftraggeber nach Energieausweisen gefragt, jedoch keine erhalten hätten, sei unbeachtlich.