Werberecht - Immobilienrecht - Energieausweise

LG Hannover: Immo-Anzeige muss Art des Heizungsträgers enthaltenAutor: Dr. Peter Schotthöfer



Eine Maklerfirma hatte in Zeitungen für ein Einfamilienhaus inseriert. Angaben über die Art des Heizungsträgers und den Energieausweis fanden sich allerdings nicht in der Anzeige. Das LG Hannover verurteilte den Makler wegen wettbewerbswidriger Werbung. Dem Verbraucher würden so wesentliche Informationen vorenthalten, die er für seine Entscheidung benötigt. Dass die Mitarbeiter des Maklers bei der Besich­tigung ihrerseits den Auftraggeber nach Energieausweisen gefragt, jedoch keine er­halten hätten, sei unbeachtlich.

 

 

 

LG Hannover, Urteil vom 8.8.2017 - Az. 32 O 7/17